Als die Herbert-Ewe-Stiftung am 30. August 2009 in der Kulturkirche St. Jakobi feierlich gegründet wurde, gab es bereits einige Zustifter, die das vom Bürgerkommitee “Rettet die Altstadt Stralsund“ e.V. bereitgestellte Stiftungskapital aufstockten. Im Laufe der Jahre konnte das Anfangskapital von 100.000 € welches das Bürgerkomiteee „Rettet die Altstadt Stralsund e.V“ als Stifter zur Verfügung gestellt hatte, durch Zustiftungen auf nunmehr 250.000 € aufgestockt werden.
Zustifterinnen und Zustifter
- Ewe, Anni Stralsund
- Bartels, Dr. Dieter Stralsund
- Hopp, Tobias Luxembourg
- Petersen, Dr. Ilse und Hans Schenefeld
- Schweim, Dr. K.H. Stralsund
- Hoffmann, Helga und Alfons Stralsund
- Eilsberger, Prof. Dr. Rupert Stralsund
- Schurig, Baugeschäft GmbH Stralsund
- Hauschildt-Arndt, Dr. Sigrid Kiel
- Kluge, Dr. Ingrid Stralsund
- SES Stralsund
- Kober, Fritz Dortmund
- Kattner, Gerhard Schenefeld
- Schoof, Helga und Reimer Stralsund
- Hopp, Dr. Astrid und Prof. Dr. Hartmut Berlin
- Fegert, Hermann Göttingen
- Aschmutat, Gerhard Hamburg / Stralsund
- Bahls, Gerhard Hamburg / Stralsund
- Hausschild-Arndt, Dr. Sigrid
- Hopp, Dr. Astrid u. Dr. Hartmut
- Nielsel, Prof. Alfred Osnabrück
- Bahls-Devrient, Christiane und Unna Devrient, Dr. Uwe
- Feikert, Jörn Berlin
- Bartels, Prof. Dr. Heinrich Lübeck
- Beland, Dr. Inkeri
- Stolt, Klaus
- Kuhle, Günter Prohn
- Stümke, Reinhild u. Werner
- Ärztegemeinschaft am Strelasund
- Viernow, Wolfgang
- Kleikamp, Dr. Ingeborg
- Fechner, Martin
- Schaarschuh, Renate und Wolfgang
Die Herbert-Ewe-Stiftung Altstadt Stralsund ist als sog. Ewigkeitsstiftung gegründet worden. Dies bedeutet, das der Stiftungszweck dauerhaft verfolgt und das Kapital der Stiftung auf ewig erhalten bleibt. Die Mittel zur Erfüllung des Stiftungszweckes sind beschränkt auf die Erträge des Stiftungsvermögens und erhaltene Spenden.
Mit einer Zustiftung tragen Sie dazu bei, dass sich das Stiftungskapital erhöht und aus den Erträgen Projekte, die zum Stiftungsziel passen, unterstützt werden können. Zustiftungen sind bis zu einem Betrag von 1 Mio € als Sonderausgabe abzugsfähig (vgl. § 10 b Abs. 1a EStG). Die Abzugsfähigkeit bezieht sich auf insgesamt zehn Jahre, sie ist im Jahr der Zuwendung selbst gegeben sowie in den neun folgenden Veranlagungszeiträumen. Zustiften können in Form von Geld- oder Sachzuwendungen erfolgen. Eine Zustiftung muss einen Betrag von mindestens 1.000€ haben.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mit uns über die Möglichkeit einer Zustiftung sprechen wollen!
E-Mail: kontakt (at) herbert-ewe-stiftung.de
Tel: 03831 306370
Als besonderen Dank haben wir für Sie einen Eintrag in unserem Stifterbuch reserviert. Auch auf unserer Stiftertafel in der Jakobi-Kirche Stralsund möchten wir Sie gern verewigen. Für Ihre weitere Verwendung stellen wir Ihnen gerne eine Stifterurkunde aus, die Sie bei sich oder in Ihren Geschäftsträumen ausstellen können.
Wenn Sie mögen, können wir einen Link zu Ihrer Homepage zu Ihrem Eintrag in der Stifterübersicht auf unserer Homepage einfügen.