Auf der kommenden Mitgliederversammlung Ende August wollen wir uns ausführlich über die Gründung einer Stiftung unterhalten und auch einen Beschluss dazu fassen. Das Problem einer Stiftungsgründung ist nicht einfach. Es gibt zwar im Vorstand und
auch im Beirat eine deutliche Mehrheit für die Gründung einer Stiftung, aber es gibt in beiden Gremien auch Gegenstimmen. Die Umfrageaktion auf Antwortpostkarten ergab ebenfalls eine klare Mehrheit zugunsten einer Stiftungsgründung, allerdings gab es auch eine ganze Anzahl Gegenstimmen, die in der Mehrzahl ihre Meinung
auch begründeten (Ende Juli: 52 Ja, 26 Nein, 3 Enthaltungen).
Der Vorstand hat sich deshalb entschlossen der Mitgliederversammlung vorzuschlagen, nur dann eine Stiftungsgründung in Betracht zu ziehen, wenn mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder dafür stimmen. Sollte dieses Quorum
nicht erreicht werden, werden wir keine Stiftung gründen.
Die Kernfrage bei der Stiftungsgründung lautet wie folgt:
Wir haben nach Mustern aus dem Innenministerium MV bereits eine Satzung und eine Unterlage für das sogenannte Stiftungsgeschäft entworfen und an dasInnenministerium zur Durchsicht geschickt. All dies nimmt die Entscheidung der Mitgliederversammlung in keiner Weise vorweg. Zwei Punkte aus der Satzung sind mir wichtig:
- Die Vorstände des Bürgerkomitees und einer möglichen Stiftung sollen personengleich sein. Auf diese Weise sollen Konflikte zwischen Bürgerkomitee und Stiftung vermieden werden. Beirat des Bürgerkomitees und Kuratorium der Stiftung brauchen dagegen nicht identisch zu sein. Für das Kuratorium wollen wir gegebenenfalls einflussreiche Leute außerhalb
Stralsunds gewinnen. - Das Bürgerkomitee sammelt wie bisher Mitgliedsbeiträge und Spenden. Das Vermögen der Stiftung kann nur durch sogenannte Zustiftungen in einer bestimmten Mindesthöhe (gedacht ist an 1.000€) vergrößert werden können.
Das Bürgerkomitee unterstützt die Stiftung bei der Verwaltung der erwirtschafteten Zinsen; eine gesonderte Verwaltung der Stiftung soll es nicht geben.
Aufgrund von dankenswerten Anregungen aus dem Mitgliederkreisen haben wir auch das Modell einer unselbstständigen Stiftung und einer sogenannten Verbrauchsstiftung geprüft. Eine unselbstständige Stiftung hat zwar den Vorteil, dass hier der Staat nicht mit im Boot sitzt, setzt aber voraus, dass das Vermögen einem Träger übertragen wird, der nicht mit dem Bürgerkomitee identisch sein darf. Das
erscheint unrealistisch. Eine Verbrauchsstiftung, die es ermöglicht, dass das Kapital Schritt für Schritt für den Stiftungszweck eingesetzt werden kann, ist eine noch sehr ungebräuchliche Konstruktion, die deshalb so wenig werbewirksam für Zustiftungen sein könnte. Wenn überhaupt empfiehlt sich die Gründung einer gemeinnützigen
rechtsfähigen Stiftung. Wir erwarten eine sehr lebhafte Diskussion. Teilweise gehen die Emotionen hoch. Angedroht wurde vereinzelt schon der Austritt aus dem Bürgerkomitee oder die Einstellung von Spenden. Das wünschen wir natürlich in keinem Falle. Auch wenn es
nicht zu einer Stiftungsgründung kommen sollte, wird die Arbeit des Bürgerkomitees wie bisher erfolgreich fortgesetzt werden.
Rupert Eilsberger (August 2008)