Stiftung – JA oder NEIN –

Sollen wir eine Stiftung gründen? Ja oder Nein?

Nach längeren durchaus sachlichen und friedlichen Diskussionen, an denen auch der Beirat teilnahm, hat sich im Vorstand des Bürgerkomitees eine Mehrheit für die Gründung einer Stiftung gefunden. Auch über wichtige Einzelheiten der Satzung wurden Vorstellungen entwickelt. Hier sind einige:

  • Spenden sollen wie bisher an das Bürgerkomitee gehen und auch vom Bürgerkomitee wie bisher für Förderungen und Veranstaltungen/Öffentlichkeitsarbeit kurzfristig (im Finanzamts-Deutsch „zeitnah“) eingesetzt werden.
  • Das Vermögen der Stiftung kann nur durch sog. Zustiftungen in einer bestimmten Höhe (diskutiert werden 2.000€) vergrößert werden.
  • Über die Verwendung der erwirtschafteten Zinsen aus dem Stiftungskapitalentscheiden Stiftungsvorstand und – falls es so beschlossen wird – ein Stiftungs-Kuratorium.
  • Das Bürgerkomitee nimmt der Stiftung alle Verwaltungsarbeit ab. Das Bürgerkomitee arbeitet der Stiftung zu, nicht umgekehrt.
  • Die Stiftung soll den Namen von Herbert Ewe tragen.
  • Der Vorstand von Bürgerkomitee und Stiftung soll personengleich sein, das heißt mit der Wahl der Vorstandsmitglieder des Bürgerkomitees durch die
    Mitgliederversammlung wird gleichzeitig der Stiftungsvorstand bestimmt. (Auf diese Weise sollen Konflikte zwischen Bürgerkomitee und Stiftung vermieden werden.)

Ob tatsächlich eine Stiftung gegründet wird, darüber muss allerdings erst die nächste Mitgliederversammlung entscheiden. Schon jetzt allerdings erscheint es angezeigt, eine vorläufige Meinung der Mitglieder und Spender einzuholen. Dieser Zeitung liegt deshalb eine Antwortkarte bei, auf der Sie uns Ihre Meinung zu einer Stiftungsgründung mitteilen sollten. Wenn Sie längere Ausführungen zu dem Thema machen wollen, sollten Sie uns schreiben oder mailen.

Die wesentlichen Gründe für und gegen die Gründung einer Stiftung werden im folgenden noch einmal zusammengestellt. Die endgültige Entscheidung trifft in jedem Falle die Mitgliedersammlung. Die Antwortkarte bedeutet keinerlei Festlegung!

Die Gründe für und gegen die Errichtung einer Stiftung durch das
Bürgerkomitee „Rettet die Altstadt Stralsund“ e.V.

Pro

  • Mit einer Stiftung kann es gelingen, die Aufgaben des Bürgerkomitees fortzusetzen, auch wenn der Verein Bürgerkomitee stark an Mitgliedern verloren haben sollte und das Spendenaufkommen nur noch gering sein sollte.
  • Eine Stiftung ist als Fördereinrichtung für Außenstehende (z.B. Wirtschaftsunternehmen) möglicherweise attraktiver als ein Verein wie das Bürgerkomitee. Es wird erwartet, dass das Stiftungsvermögen durch „Zustiftungen“ vergrößert wird.
  • Das Kuratorium einer Stiftung ist für bekannte Persönlichkeiten, die sich für die Altstadt einsetzen wollen, möglicherweise attraktiver als der Beirat eines Vereines.
  • Angesichts seines Vermögens kann es sich das Bürgerkomitee leisten, bis 100.000€ in einer Stiftung festzulegen, ohne in den nächsten Jahren mit seinem Förderprogramm in Engpässe zu geraten.

Kontra

  • Die Gründung einer Stiftung bedeutet die Festlegung eines erheblichen Geldbetrages. Zinsen können bei einem Stiftungskapital von 100.000€ maximal in Höhe von 5% (5.000€) pro Jahr erwirtschaftet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass das Bürgerkomitee ungeachtet seines gegenwärtigen Vermögens doch einmal in Engpässe gerät und dann bedauert, Gelder festgelegt zu haben.
  • Spender wünschen, dass ihre gespendeten Gelder kurzfristig ausgegeben werden. Die Spender sind deshalb im Zweifel gegen eine auf Dauer angelegte Festlegung.
  • Die Errichtung einer Stiftung führt zu einem Nebeneinander von Bürgerkomitee und Stiftung. Das kann zu Konflikte führen.
  • Es ist nicht zwingend aus steuerlichen Gründen erforderlich, wie wir zunächst annahmen, dass Gelder, die nicht kurzfristig („zeitnah“) ausgegeben werden können, in einer Stiftung festgelegt werden müssen. Insbesondere Gelder, die aus Vermächtnissen stammen, können auch von einem Verein zur Vermögensbildung verwendet werden.

Giebel & Traufen 40, Mai 2008